Hygiene
Mit 1. Jänner 2006 ersetzte das "EU-Hygienepaket" die seit 1993 gültige Milchhygieneverordnung. Darin sind die neuen Hygienevorschriften für die Erzeugung und Verarbeitung von Milch enthalten.
Diese gesetzlichen Bestimmungen sind nicht nur bei der Anlieferung an die Molkerei oder bei der Direktvermarktung einzuhalten. Sie sind auch prämienrelevant im Zusammenhang mit den Kontrollen zu Cross Compliance.Im Verlgeich zur bisherigen Milchhygieneverordnung sind die Vorschriften großteils unverändert geblieben.
Hygiene wird in folgende Bereiche unterteilt:
1. Tiergesundheit
http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0347&doc=CMS1121257922012
2. Personalhygiene
Diese gesetzlichen Bestimmungen sind nicht nur bei der Anlieferung an die Molkerei oder bei der Direktvermarktung einzuhalten. Sie sind auch prämienrelevant im Zusammenhang mit den Kontrollen zu Cross Compliance.Im Verlgeich zur bisherigen Milchhygieneverordnung sind die Vorschriften großteils unverändert geblieben.
Hygiene wird in folgende Bereiche unterteilt:

1. Tiergesundheit
http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0347&doc=CMS1121257922012
2. Personalhygiene
- Saubere Arbeitskleidung – Trennung von Stallkleidung und Arbeitskleidung
- Eigene Stiefel oder Schuhe im Verarbeitungsraum
- Kopfbedeckung – das Haar muss vollständig bedeckt sein
- Handreinigung – inkL. Fingernägel – nach jeder Verschmutzung, besonders nach Toilettenbesuch und vor Beginn der Arbeit
- Wunden mit einem undurchlässigen Verband abdecken
- Personen mit Hautausschlägen oder eitrigen Wunden an Händen und Unterarmen, sowie Personen mit Durchfallserkrankungen oder Infektionserkrankungen sind von der Produktion auszuschließen
- Rauchen, essen oder trinken ist in den Verarbeitungsräumen verboten
- Ausreichende Versorgung mit aus hygienischer Sicht geeignetem
- Benutzung ausschließlich zu Milchlagerung und Milchverarbeitung
- gut belüftet und gut beleuchtet
- Ausreichender Abstand zwischen Geräten, Anlagen und Wänden bzw. Fußboden
- Wände leicht zu reinigen – entweder verfliest oder mit abwaschbarem Anstrich
- Decke: reinigbar, ohne lose Teile
- Fußboden aus undurchlässigem, säurefesten, leicht reinigbaren Material, mit ausreichendem Gefälle zum Abfluss
ausreichend großer Abfluss
- Dicht schließende Türen und Fenster mit Fliegengittern – keine Mauerdurchbrüche - zum Schutz gegen Insekten, Ungeziefer und Haustiere
- Keine direkte Verbindung zum Stall, Dusche oder Toilette
- geeignete Vorrichtungen zur Lagerung von Geräten, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ( Schrank)
- Waschbecken zur Handreinigung mit Flüssigseife, Einweghandtüchern und Desinfektionsmittel
- Alle bei der Arbeit verwendeten Geräte und Ausrüstungsgegenstände sowie die Raumausstattung sind
einwandfrei sauber zu halten und so zu pflegen, dass eine Kontamination der Ausgangsprodukte und der Erzeugnisse durch sie ausgeschlossen ist
- Reinigung nach jedem Arbeitsgang, zumindest aber am Ende jedes Produktionstages
- Es dürfen keine Tiere in den Raum eingelassen werden, Ungeziefer ist systematisch zu bekämpfen
Daniela Einhauer - 10. Apr, 20:38




